Aktiv sein in der Natur
Was ist wichtig? Wie sollte ich mich verhalten?
Wir sind alle gerne draußen unterwegs. Die frische Luft und die Natur lassen uns durchatmen, entspannen und ein bisschen Abstand vom Alltag gewinnen – und das zu jeder Jahreszeit. So schaffen wir uns Freiraum – sollten dabei aber stets bedenken, dass der Mensch nur Gast in der Natur ist. Grundsätzlich ist unser Erholungsraum der Lebensraum der dort ansässigen Tiere und Pflanzen. Dementsprechend gilt es, das eigene Verhalten anzupassen und immer im Kopf zu haben, dass wir uns direkt im Wohn- und Schlafzimmer der Tiere bewegen und auch diese ihre Privatsphäre brauchen. Schließlich möchte man nicht ständig beim gemütlichen Frühstück gestört oder gar beim Schäferstündchen beobachtet werden, oder?
"Draußen aktiv sein ist Balsam für Körper und Geist. Genießen Sie gerne die Schätze der Natur – aber bitte ohne diese zu beeinträchtigen."
(Tom Hennemann, Gebietsbetreuer Ostallgäu)
Gebietsbetreuer beobachten, vermitteln und informieren – unter anderem gehören Biotop- und Artenschutz sowie -Monitoring zu ihren Aufgaben. Aber auch Besucherlenkung, Sensibilisierung und das Anbieten von Führungen sind Bestandteil des umfangreichen Tätigkeitsfeldes.
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Wald und Berge als Glücksfaktor – unterwegs mit dem Gebietsbetreuer. Leuchtende Farben und beeindruckende Bäume gehören im Faulenbacher Tal dazu. Spüren auch Sie das Glück der Natur ...
Blog: Natur-Kümmerer – Was Tom Hennemann im Winter macht
Biodiversität – das Thema des Gebietsbetreuers. Es geht um den Schutz, aber auch das Monitoring von Pflanzen und Tieren. Was Tafeln und Totholz damit zu tun haben ...
Schutzgebiete rund um Füssen
Rund um Füssen gibt es zahlreiche ausgewiesene Schutzgebiete verschiedener Kategorien, wie aus der Karte ersichtlich ist. Genauere Informationen und Erklärungen finden Sie im Bayernatlas.
Was ist nun aber wo erlaubt – oder eben auch nicht? Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da es für jedes einzelne Schutzgebiet eine separate Schutzgebiets-Verordnung gibt, in welcher die jeweiligen Regelungen festgehalten sind. Wenn ein Gebiet in mehreren Schutzgebieten gleichzeitig liegt (z.B. Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiet) – was häufig der Fall ist – gelten entsprechend mehrere Verordnungen. Wir haben die Verordnungen in den folgenden Listen verlinkt. Bitte beachten Sie diese, um die Natur bestmöglich zu erhalten und vielleicht sogar zu verbessern.
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Das Ziel von Naturschutzgebieten ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich besonders wertvollen und überregional bedeutsamen Lebensräumen und -gemeinschaften. Naturschutzgebiete stellen in Deutschland die zweithöchste Schutzgebietskategorie dar.
Rund um Füssen sind diese Naturschutzgebiete ausgewiesen:
- NSG Bannwaldsee (Schutzgebietsverordnung)
- NSG Ammergebirge (Schutzgebietsverordnung)
- NSG Aggenstein (Schutzgebietsverordnung)
- NSG Attlesee (Schutzgebietsverordnung)
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Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Dabei soll die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auf naturschutzfachlich wertvollen Gebieten erhalten oder wiederhergestellt werden. Eine besondere Bedeutung wird in diesen Gebieten auch der Erholung beigemessen.
Rund um Füssen sind diese Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
- LSG Forggensee und benachbarte Seen (Schutzgebietsverordnung)
- LSG Faulenbacher Tal, Schwansee, Alpsee
- LSG Füssen, Weißensee, Eisenberg
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Vogelschutzgebiete sind Teil von "Natura 2000", einem europaweiten Netz besonderer Schutzgebiete. Auf diesen Flächen gilt ein grundsätzliches "Verschlechterungsverbot". Das bedeutet, dass sich durch Bewirtschaftungsmaßnahmen der naturschutzfachliche Zustand der für das Gebiet relevanten Arten und Lebensräume gegenüber dem Zeitpunkt der Ausweisung des Schutgebietes nicht negativ verändern darf.
Rund um Füssen ist dieses Vogelschutzgebiet ausgewiesen:
- Ammergebirge mit Kienberg und Schwarzenberg sowie Falkenstein
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Auch FFH-Gebiete sind Teil von "Natura 2000", einem europaweiten Netz besonderer Schutzgebiete. Auf diesen Flächen gilt ein grundsätzliches "Verschlechterungsverbot". Das bedeutet, dass sich durch Bewirtschaftungsmaßnahmen der naturschutzfachliche Zustand der für das Gebiet relevanten Arten und Lebensräume gegenüber dem Zeitpunkt der Ausweisung des Schutgebietes nicht negativ verändern darf.
Rund um Füssen sind diese FFH-Gebiete ausgewiesen:
- Aggenstein
- Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher- und Lechtal
- Alpenrandquellseen
- Ammergebirge
- Attlesee
- Halbtrockenrasen am Forggensee
- Kalktuffquellsümpfe und Niedermoore im Ostallgäu
- Kienberg mit Magerrasen im Tal der Steinacher Achen
- Naturschutzgebiet 'Bannwaldsee'
- Pfrontener Wasenmoos und Moore bei Hopferau
- Schmelzwasserrinnen und Toteislöcher bei Pfronten
- Senkele
- Trauchberger Ach, Moore und Wälder am Nordrand des Ammergebirges
- Unterer Halblech
Zusätzlich gibt es die Wald-Wild-Schongebiete, welche insbesondere für die Winteraktivitäten wichtig sind. Diese Gebiete werden vom Deutschen Alpenverein ausgewiesen und sind rechtlich nicht bindend. Beachtet werden sollten sie aus Rücksicht auf die Tiere selbstverständlich trotzdem.
Legende: Naturschutzgebiet: Rote Schraffur; Landschaftsschutzgebiet: Grüne Punkte; Vogelschutzgebiet: Grüne Linien; FFH-Gebiet: Dunkelrote Linien
Bildquelle: Screenshot aus dem Bayernatlas
Grundsätzlich gilt in der Natur ...
Unabhängig von Schutzgebieten
... für unser eigenes Verhalten:
- Idealerweise umweltschonend per ÖPNV oder Fahrgemeinschaft anreisen.
- Bei Anreise per PKW vorab über Parkmöglichkeiten informieren. Nur auf offiziell ausgewiesenen Parkplätzen parken, nicht Wildparken!
- Immer auf den markierten und ausgeschilderten Wegen bleiben.
- Regeln in Schutzgebieten beachten.
- Wegesperrungen beachten, sie haben einen Grund.
- Aktivitäten in den Nacht- und Dämmerungsstunden meiden, um den Wildtieren Zeit zur Nahrungsaufnahme zu geben.
- Nicht lärmen.
- Keine Abfälle hinterlassen, am Besten "fremde" Abfälle mitnehmen.
- Keine Essensreste hinterlassen.
- Tipps für die Outdoor-Toilette beachten.
- Von 1. März bis 31. Oktober gilt aufgrund der Waldbrandgefahr ein absolutes Rauchverbot in Bayerns Wäldern.
- Kein offenes Feuer machen. Offenes Feuer ist übrigens grundsätzlich nur mit Zustimmung des Grundeigentümers und in einer Entfernung von mehr als 100 m von Wald erlaubt.
- Nicht wild campen, zelten oder biwakieren. Im Freien übernachten bedarf übrigens immer der Zustimmung des Grundeigentümers.
- Das Starten mit Gleitschirmen ist nur auf dafür zugelassenen Plätzen zulässig.
- Drohnen können zu gravierenden Störungen bei den Tiere führen, da Tiere beispielsweise in der Annahme, es handele sich um einen Raubvogel, unnötige Fluchtreaktionen ausführen.
- Aktivitäten vorab unter Beachtung der eigenen Fitness und sportartspezifischen Fähigkeiten gut planen. Auch unvorhersehbar geschlossene Einkehrmöglichkeiten, unerwartete Wegsperrungen, Wetterumschwünge und dergleichen einkalkulieren.
... im Umgang mit Tieren:
- Mitgeführte Hunde anleinen und die Hinterlassenschaften mitnehmen.
- Jedem Tier mit Respekt begegnen, Kontakt vermeiden, Abstand halten.
- Wildtiere keinesfalls füttern.
- So viel Abstand wie möglich zu Nestern / Brutstätten halten.
- Verhaltensregeln gegenüber dem Vieh auf Alpweiden beachten.
... im Umgang mit Pflanzen:
- Keine Pflanzen pflücken – lieber ein Foto machen, das hält länger ...
- Das Pflücken wildwachsender Pflanzen ist – sofern sie nicht geschützt sind – grundsätzlich nur in geringer Menge zulässig (Handstrauß).
- Das Sammeln von Pilzen ist grundsätzlich nur in geringer Menge zulässig (Bedarf für eine Mahlzeit).
Aktiv in der digitalen Welt – naturverträglich ...
Social Media – was bewirken Posts von faszinierenden Naturschauspielen oder der letzten Tour?
Bilder der letzten Tour oder von besonders schönen Momenten in der Natur auf diversen Social Media-Kanälen zu posten ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Der Gedanke, andere an diesen Erlebnissen teilhaben zu lassen und die Begeisterung für die Natur und Aktivität zu teilen, ist nachvollziebar. Im Sinne der Naturverträglichkeit und dem Naturerhalt gibt es allerdings ein paar entscheidende Punkte, die jeder beachten sollte, damit wir noch lange solche Momente erleben dürfen:
- Keine "Geheimtipps" posten, da diese sonst rasend schnell zu Hotspots werden.
- Bilder grundsätzlich ohne Ortsangabe posten.
- Bei Bildern von seltenen Tier- und Pflanzenarten darauf achten, dass auch der Hintergrund den Ort nicht verrät.
- Stets die lokalen Regelungen beachten.
So kann jeder seinen Teil dazu beitragen, dass besonders schöne Orte ruhig bleiben und seltene Tier- und Pflanzenarten nicht unnötig gestört und dadurch möglicherweise dezimiert werden.
Outdoor-Portale – sind alle Touren richtig?
Die Suche nach Tourenvorschlägen ist einfacher denn je – zahlreiche Outdoor-Portale wie outdooractive, komoot etc. bieten Touren für jede Sportart und jeden Anspruch. Die von Privatpersonen eingestellten Touren sind oft gut aufbereitet und basieren auf realen Erfahrungen. Aber kann man sich trotzdem darauf verlassen, dass die Touren auch zur Nachahmung geeignet sind? Nicht unbedingt! Einerseits sind die Einschätzungen oft subjektiv. Andererseits beachten viele Autoren weder Schutzgebiete noch aktuelle Wegsitutionen. Deshalb appellieren wir an Sie:
- Nicht blind auf veröffentlichte Touren verlassen.
- Mit offenen Augen auf der Tour unterwegs sein und auf örtliche Gegebenheiten reagieren.
- Den GPS-Track im Zweifel lieber verlassen und der offiziellen Beschilderung folgen. Keinen digitalen Routen abseits offizieller Wege folgen.
- Die Orientierung muss auch ohne den digitalen Track möglich sein. Der Akku ist leer oder es gibt keinen Empfang? Eine analoge Karte, auf der man sich zurechtfindet, gehört insbesondere in den Bergen zur Pflichtausrüstung.
- Lokale Regelungen und aktuelle Wegsperrungen unbedingt beachten.
- Verlässlicher sind Touren, die direkt von den Orten oder Tourismusorganisationen eingestellt sind.
- Selbst keine Touren veröffentlichen, die nicht auf den offiziellen Wegenetzen verlaufen.
Für die digitale Tourenplanung können Sie beispielsweise alpenvereinaktiv.com nutzen. Hier wird Ihnen direkt angezeigt, ob die Tour Schutzgebiete tangiert und was dort zu beachten ist.
Durch die Verinnerlichung dieser Punkte kann jeder helfen, den Spagat zwischen Naturnutzung durch den aktiven Menschen und Naturschutz zu schaffen. Nur wenn jeder sein Verhalten reflektiert und gegebenenfalls anpasst, kann das Miteinander gelingen und wir haben alle auch in Zukunft Freude in und an der Natur. Andernfalls sind meist komplette Sperrungen von Wegen oder Gebieten die Folge.
Erinnerungsstücke an den Menschen ...
... warum wir unseren Müll artgerecht entsorgen sollten. Verrottungszeiten im Gebirge:
Je höher in den Bergen, desto länger brauchen die Abbauprozesse. Außerdem verunreinigt der Müll durch Chemikalien in Zigaretten und Co. oder durch Pestizide auf Obstschalen oft auch beträchtliche Mengen an Grundwasser. Sie sind bestimmt vernünftig? Dann nehmen Sie jeglichen Abfall – egal ob Bio- oder Restmüll – wieder mit und entsorgen ihn in den entsprechenen Mülleimern oder Sammelbehältern. Dies gilt übrigens sowohl im Tal als auch am Berg. Pflanzen und Tiere danken es Ihnen und am Ende kommt es auch uns Menschen zugute. Danke!
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1-3 Jahre
Bananen- und Orangenschalen
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bis zu 5 Jahre
Papiertaschentuch, Zigarettenstummel und Kaugummi
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30-50 Jahre
Verpackung von Müsliriegel und Co.
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300 Jahre
Plastik-Flasche
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200-400 Jahre
Aluminiumpapier
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500 Jahre
Dose aus Aluminium
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500-800 Jahre
Babywindel
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4.000-50.000 Jahre
Glasflasche