Aktiv sein in der Natur
Wir sind alle gerne draußen unterwegs. Die frische Luft und die Natur lassen uns durchatmen, entspannen und ein bisschen Abstand vom Alltag gewinnen – und das zu jeder Jahreszeit. So schaffen wir uns Freiraum – sollten dabei aber stets bedenken, dass der Mensch nur Gast in der Natur ist. Grundsätzlich ist unser Erholungsraum der Lebensraum der dort ansässigen Tiere und Pflanzen. Dementsprechend gilt es, das eigene Verhalten anzupassen und immer im Kopf zu haben, dass wir uns direkt im Raum der Tiere bewegen und auch diese ihre Privatsphäre brauchen.
Gebietsbetreuer im Ostallgäu
"Draußen aktiv sein ist Balsam für Körper und Geist. Genießen Sie gerne die Schätze der Natur – aber bitte ohne diese zu beeinträchtigen."
(Tom Hennemann, Gebietsbetreuer Ostallgäu)
Gebietsbetreuer beobachten, vermitteln und informieren – unter anderem gehören Biotop- und Artenschutz sowie -Monitoring zu ihren Aufgaben. Aber auch Besucherlenkung, Sensibilisierung und das Anbieten von Führungen sind Bestandteil des umfangreichen Tätigkeitsfeldes.
Schutzgebiete rund um Füssen
Rund um Füssen gibt es zahlreiche ausgewiesene Schutzgebiete verschiedener Kategorien, wie aus der Karte ersichtlich ist. Genauere Informationen und Erklärungen findest Du im Bayernatlas.
Was ist nun aber wo erlaubt – oder eben auch nicht?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da es für jedes einzelne Schutzgebiet eine separate Schutzgebiets-Verordnung gibt, in welcher die jeweiligen Regelungen festgehalten sind. Wenn ein Gebiet in mehreren Schutzgebieten gleichzeitig liegt (z.B. Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiet) – was häufig der Fall ist – gelten entsprechend mehrerer Verordnungen. In Füssen gibt es die folgenden Schutzgebiete:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Vogelschutzgebiete
- Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiet)
Du möchtest mehr über den Zweck der Schutzgebiete erfahren?
Der Zweck eines Naturschutzgebietes ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich besonders wertvollen und überregional bedeutsamen Lebensräumen und-gemeinschaften. Das Naturschutzgebiet stellt, nach dem Nationalpark, die zweithöchste Schutzgebietskategorie dar.
Der Zweck eines Landschaftsschutzgebiets ist der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auf naturschutzfachlich wertvollen Gebieten sowie die besondere Bedeutung für die Erholung.
Der Zweck eines Vogelschutzgebiets ist der Schutz von Vogelarten, die Sicherung von Brutgebieten sowie die Erhaltung der Rast- und Überwinterungsgebiete von heimischen oder durchziehenden Vogelarten.
Der Zweck eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets ist die Sicherung der Artenvielfalt wild lebender Tiere und Plfanzen durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume.
Wald-Wild-Schongebiete
Zusätzlich gibt es die Wald-Wild-Schongebiete, welche insbesondere für die Winteraktivitäten wichtig sind. Diese Gebiete werden vom Deutschen Alpenverein ausgewiesen und sind rechtlich nicht bindend. Beachtet werden sollten sie aus Rücksicht auf die Tiere trotzdem.
Was gilt unabhängig von jeglichen Schutzgebieten?
- Wildlebenden Tieren nachzustellen und diese stören ist immer verboten
- Das Pflücken wildwachsender Pflanzen ist nur in geringer Menge (Handstrauß) zulässig
- Das Sammeln von Pilzen ist nur in geringer Menge zulässig (Bedarf für eine Mahlzeit)
- Offenes Feuer darf nur mit Zustimmung des Grundeigentümers und in einer Entfernung von über 100 Metern von Wald gemacht werden
- Im Freien übernachten bedarf immer der Zustimmung des Grundeigentümers
- Das Starten mit Hängegleitern/Gleitschirmen ist ausschließlich auf dafür zugelassenen Plätzen zulässig
Naturverträglich in der digitalen Welt aktiv
Bilder von der letzten Tour oder besonders schönen Naturmomenten auf Social Media zu posten, macht vielen Freude. Und klar, es ist großartig, andere an diesen Erlebnissen teilhaben zu lassen und die Begeisterung für Natur und Outdoor-Abenteuer zu zeigen. Damit wir aber alle auch in Zukunft solche Augenblicke genießen können, gibt es ein paar einfache Dinge, die man im Hinterkopf behalten sollte – aus Rücksicht auf die Natur:
- Keine "Geheimtipps" posten, da diese rasend schnell zu Hotspots werden können.
- Bilder grundsätzlich ohne Ortsangabe posten.
- Bei Bildern von seltenen Tier- und Pflanzenarten darauf achten, dass auch der Hintergrund den Ort nicht verrät.
- Stets die lokalen Regelungen beachten.
So kann jeder seinen Teil dazu beitragen, dass besonders schöne Orte ruhig bleiben und seltene Tier- und Pflanzenarten nicht gestört und möglichweise dezimiert werden.
Verottungszeiten im Gebirge
Je höher in den Bergen, desto länger brauchen die Abbauprozesse. Außerdem verunreinigt der Müll durch Chemikalien in Zigaretten und Co. oder durch Pestizide auf Obstschalen oft auch beträchtliche Mengen an Grundwasser. Nehme daher jeglichen Abfall – egal ob Bio- oder Restmüll – wieder mit und entsorgen ihn in den entsprechenen Mülleimern oder Sammelbehältern. Dies gilt übrigens sowohl im Tal als auch am Berg. Pflanzen und Tiere danken es Dir und am Ende kommt es auch uns Menschen zugute.
Schaue hier die Verrottungszeiten nach:
1 bis 3 Jahre
bis zu 5 Jahre
30 bis 50 Jahre
300 Jahre
200 bis 400 Jahre
500 Jahre
500 bis 800 Jahre
4.000 bis 50.000 Jahre
Infomaterial
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