Dreh- und Fotogenehmigungen
Wenn Sie Fragen speziell zum Einsatz von Kameradrohnen haben, finden Sie Informationen hier.
Dreharbeiten bzw. Photoshootings im öffentlichen Raum sind im Ortsgebiet Füssen genehmigungsfrei möglich, wenn der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Wenn dabei Fahrten über öffentliche Straße und Wege notwendig sind, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, muss vorab eine eine entsprechende Durchfahrtgenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Füssen beantragt werden.
- Wenn Produktionsfahrzeuge an Plätzen geparkt werden, die dafür nicht freigegeben sind, muss vorab eine entsprechende Parkgenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Füssen beantragt werden.
- Sind für die Dreharbeiten bzw. Photoshootings Sperrungen von bestimmten Arealen, Straßen oder Wegen notwendig, muss vorab eine entsprechende Genehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Füssen beantragt werden. Die Verkehrsbehörde stimmt sich dazu auch mit der zuständigen Polizeidienststelle und ggf. weiteren Beteiligten ab.
Kontakt Verkehrsbehörde Füssen
Dreharbeiten bzw. Photoshootings auf Privatgrund müssen durch die jeweiligen Eigentümer*innen genehmigt werden. In Bezug auf Liegenschaften im Besitz der Stadt Füssen ist wenden Sie sich bitte an: Stadtverwaltung Füssen, Pressesprecher, Tel. 08362903-140, f.blersch@stadt-fuessen.de
Schloss Neuschwanstein:
Für Innen- und Außenaufnahmen von Schloss Neuschwanstein gelten die Vorgaben der Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gästen und Seen (BSV):
Informationen Fotogenehmigungen
Informationen Drehgenehmigungen
Kontakt für die Genehmigung von eigenen Foto- und Filmaufnahmen: Schlossverwaltung Neuschwanstein, Tel. +49 8362 93988-0, svneuschwanstein@bsv.bayern.de
Die Bayerische Schlösserverwaltung verfügt über ein umfangreiches Fotoarchiv und stellt auf Anfrage Pressefotos zur Verfügung. Kontakt für Fotoanfragen - bitte schriftlich: Bayerische Schlösserverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit / Referat ZL9, foto@bsv.bayern.de
Schloss Hohenschwangau:
Die gewerbliche Nutzung von Außen- wie Innenaufnahmen von Schloss Hohenschwangau ist nur mit Genehmigung durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds als Eigentümer zulässig. Private Erinnerungsfotos mit Schloss Hohenschwangau sind ohne Genehmigung zulässig und dürfen auch in privaten SoMe-Accounts gepostet werden.
Dreharbeiten und Photoshootings für die gewerbliche Nutzung von Außen- und Innenaufnahmen von Schloss Hohenschwangau müssen mit mindestens drei Wochen Vorlauf beim Wittelsbacher Ausgleichsfonds beantragt werden.
Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds stellt auf Anfrage Pressefotos von Schloss Hohenschwangau zur Verfügung stellen.
Kontakt für Anfragen bzgl. Dreh- oder Fotogenehmigungen sowie Pressefotos: Wittelsbacher Ausgleichsfonds / Verwaltung Hohenschwangau, Tel. +49 8362 887-205, info@hohenschwangau.de
Museum der bayerischen Könige:
Die gewerbliche Nutzung von Außen- wie Innenaufnahmen vom Museum der bayerischen Könige ist nur mit Genehmigung durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds als Eigentümer zulässig. Private Erinnerungsfotos (Außenaufnahmen) mit dem Museum der bayerischen Könige sind ohne Genehmigung zulässig und dürfen auch in privaten SoMe-Accounts gepostet werden. Im Museum dürfen ohne Genehmigung durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds keine Innenaufnahmen gemacht werden.
Dreharbeiten und Photoshootings für die gewerbliche Nutzung von Außen- und Innenaufnahmen des Museums der bayerischen König müssen mit mindestens drei Wochen Vorlauf beim Wittelsbacher Ausgleichsfonds beantragt werden.
Das Museum der bayerischen Könige bietet den Download von Pressefotos über den Online-Pressebreich auf der Museumswebsite an. Dort stehen auch Informationen zum Bildnachweis online.
Kontakt für Anfragen bzgl. Dreh- oder Fotogenehmigungen: Wittelsbacher Ausgleichsfonds / Verwaltung Hohenschwangau, Tel. +49 8362 887-205, info@hohenschwangau.de