Einsatz von Kameradrohnen
Ortsgebiet Füssen:
Für den Einsatz von (Kamera-)Drohnen im Ortsgebiet Füssen gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften (EU-Drohnenverordnung).
Anfragen für (Ausnahme-)Genehmigungen: Stadtverwaltung Füssen, Pressesprecher, Tel. +49 8362 903-140, f.blersch@stadt-fuessen.de
Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau:
Für die Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau gilt ein Überflugverbot für (Kamera-)Drohnen. Drohnenaufnahmen der beiden Königsschlösser sind grundsätzlich nicht gestattet bzw. müssen vorab von der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (für Schloss Neuschwanstein) oder vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds (für Schloss Hohenschwangau) genehmigt werden.
Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Schutzgebiete:
Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz- sowie sonstige Schutzgebiete in der Region Füssen, in denen der Einsatz von Kameradrohnen nicht bzw. nur mit einer Sondergenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ostallgäu zulässig ist, können Sie sich über den BayernAtlas anzeigen lassen.