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Kurbeitrag in Füssen
Beitrag zur Qualitätssicherung
Füssen im Allgäu ist ein beliebtes Reiseziel bei Gästen aus aller Welt. Um unseren Gästen vor Ort einen guten Service bieten zu können, erheben wir als Füssen Tourismus und Marketing pro Übernachtung einen Kurbeitrag. Mit diesem Beitrag können wir beispielsweise ein umfangreiches Wander- und Radwegenetz pflegen, die touristische Infrastruktur bereitstellen und aufwerten sowie ein breites Angebot an Service-Leistungen und Einrichtungen wie die Tourist Informationen gewährleisten.
Durch die Einnahmen aus dem Kurbeitrag können wir Ihnen außerdem viele Leistungen bereitstellen, wie das kostenlose Busfahren im südlichen Landkreis Ostallgäu, vergünstigte Stadtführungen und Ermäßigungen bei verschiedenen touristischen Einrichtungen.
In Füssen gilt folgende Kurbeitragsregelung:
Personengruppen | Kurbeitrag pro Person / Tag* | Erhalt Gästekarte |
---|---|---|
Personen ab 16 Jahre (Erwachsene) | 2,50 EUR | ja |
Jugendliche von 6 bis 15 Jahre | 1,25 EUR | ja |
Kinder bis 5 Jahre | kurbeitragsfrei | ja |
Personen mit mind. 50 % Behinderung** | 1,25 EUR | ja |
Begleitpersonen von Personen mit mind. 50 % Behinderung*** | 1,25 EUR | ja |
Personen mit 100 % Behinderung** | kurbeitragsfrei | ja |
Begleitpersonen von Personen mit 100 % Behinderung*** | kurbeitragsfrei | ja |
Personen mit beruflichem Aufenthalt, Geschäftsreisende | kurbeitragsfrei | nein |
Stammgäste ab dem 25. kurbeitragspflichtigen Aufenthalt (es zählt 1 Aufenthalt pro Jahr mit mind. 3 aufeinander folgenden Übernachtungen) | Stammgäste, die bis einschließlich 30.11.2019 einen Stammgäste-Pass erhalten haben, werden weiterhin ab dem 25. Aufenthalt vom Kurbeitrag befreit (Bestandsschutz). Stammgäste, die ab dem 01.12.2019 anreisen, erhalten einen "Geschenke-Pass", d.h. diese werden ab dem 25. Aufenthalt nicht mehr vom Kurbeitrag befreit, erhalten jedoch weiterhin Ehrungsgeschenke. | ja |
Teilnehmer von Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB), des Deutschen Curling-Verbandes e.V. (DCV) oder der Deutschen Eislauf-Union e.V. (DEU)**** | kurbeitragsfrei | nein |
Erziehungsberechtigte von Lehrgangsteilnehmern als deren Begleitpersonen, wenn der Lehrgangsteilnehmer das Alter von 15 Jahren nicht überschritten hat und nicht Mitglied einer Gruppe mit Gruppenbetreuung ist | kurbeitragsfrei | nein |
Schulklassen, soweit die Reise zu Bildungs- und nicht Erholungszwecken erfolgt | Kurbeitragsfrei, wenn Antrag bei Füssen Tourismus und Marketing - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen - gestellt wird. | nein |
* An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet.
** Gegen Vorlage des Behindertenausweises.
*** Bei Vermerk „Begleitung erforderlich“ im Behindertenausweis.
**** Kurbeitragsbefreiung nur bei vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) e.V., dem Deutschen Curling-Verband (DCV) e.V. oder der Deutschen Eislauf-Union (DEU) e.V. und im Stadtgebiet Füssen durchgeführten Lehrgängen.
***** Ohne Unterscheidung des Herkunftslandes.
An Gäste mit beruflichem Aufenthalt, Geschäftsreisende oder Lehrgangsteilnehmer/innen DEB, DCV, DEU, die nicht kurbeitragspflichtig sind, dürfen vom Gastgeber keine Gästekarten ausgegeben werden.
Die gültigen Kurbeitragssätze für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper entnehmen Sie bitte der Kurbeitragssatzung.