Kurbeitrag
Warum muss ich Kurbeitrag zahlen?
Mit dem Kurbeitrag wird u.a. ein umfangreiches Wander- und Radwegenetz sowie Erholungseinrichtungen (wie z.B. Kneippanlangen) instand gehalten, die touristische Infrastruktur bereitgestellt und ein breites Angebot an Service-Leistungen und Einrichtungen gewährleisten.
Durch die Einnahmen aus dem Kurbeitrag haben wir darüber hinaus die Möglichkeit Ihnen Leistungen wie das kostenlose Busfahren im südlichen Landkreis Ostallgäu, vergünstigte Stadtführungen sowie ein umfangreiches, vergünstigtes Gästebetreuungsprogramm und Ermäßigungen bei verschiedenen touristischen Einrichtungen bereitszustellen.
Kurbeitragsregelung
Personengruppe | Kurbeitrag pro Person / Tag | Gästekarte |
---|---|---|
Personen ab 16 Jahre | 3,00 EUR | ja |
Jugendliche von 6 bis 15 Jahre | 1,50 EUR | ja |
Kinder bis 5 Jahre | kurbeitragsfrei | ja |
Personen mit mind. 50% Behinderung** und deren Begleitperson*** | 1,50 EUR | ja |
Personen mit 100% Behinderung** und deren Begleitperson*** | kurbeitragsfrei | ja |
Personen, die sich beruflich in Füssen aufhalten / Geschäftsreisende | kurbeitragsfrei | nein |
Stammgäste ab dem 25. kurbeitragspflichtigen Aufenthalt (es zählt 1 Aufenthalt pro Jahr mit mind. 3 aufeinander folgenden Übernachtungen) | Stammgäste, die bis einschließlich 30.11.2019 einen Stammgäste-Pass erhalten haben, werden weiterhin ab dem 25. Aufenthalt vom Kurbeitrag befreit (Bestandsschutz). Stammgäste, die ab dem 01.12.2019 anreisen, erhalten einen "Geschenke-Pass", d.h. diese werden ab dem 25. Aufenthalt nicht mehr vom Kurbeitrag befreit, erhalten jedoch weiterhin Ehrungsgeschenke. | ja |
Teilnehmer von Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB), des Deutschen Curling-Verbandes e.V. (DCV) oder der Deutschen Eislauf-Union e.V. (DEU)**** | kurbeitragsfrei | nein |
Erziehungsberechtigte von Lehrgangsteilnehmern als deren Begleitpersonen, wenn der Lehrgangsteilnehmer das Alter von 15 Jahren nicht überschritten hat und nicht Mitglied einer Gruppe mit Gruppenbetreuung ist | kurbeitragsfrei | nein |
Schulklassen, soweit die Reise zu Bildungs- und nicht Erholungszwecken erfolgt | Kurbeitragsfrei, wenn Antrag bei Füssen Tourismus und Marketing - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen - gestellt wird. | nein |
* An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet
** Gegen Vorlage des Behindertenausweises
*** Bei Vermerk “Begleitung erforderlich” im Behindertenausweis
**** Kurbeitragsbefreiung nur bei vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) e.V., dem Deutschen Curling-Verband (DCV) e.V. oder der Deutschen Eislauf-Union (DEU) e.V. und im Stadtgebiet Füssen durchgeführten Lehrgängen.
***** Ohne Unterscheidung des Herkunftslandes.
Geschäftsreisende / Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Füssen aufhalten
An Gäste mit beruflichem Aufenthalt, Geschäftsreisende oder Lehrgangsteilnehmer/innen DEB, DCV, DEU, die nicht kurbeitragspflichtig sind, dürfen vom Gastgeber keine Gästekarten ausgegeben werden. Die gültigen Kurbeitragssätze für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper entnehmen Sie bitte der Kurbeitragssatzung.
Kurbeitragssatzung und Ergänzung
Infomaterial
Prospekte, Ortspläne, Karten und Broschüren online anschauen, downloaden oder bestellen – kostenfrei.