Kurbeitrag

Beitrag zur Qualitätssicherung

Warum muss ich Kurbeitrag zahlen? 
Mit dem Kurbeitrag wird u.a. ein umfangreiches Wander- und Radwegenetz sowie Erholungseinrichtungen (wie z.B. Kneippanlangen) instand gehalten, die touristische Infrastruktur bereitgestellt und ein breites Angebot an Service-Leistungen und Einrichtungen gewährleisten. 

Durch die Einnahmen aus dem Kurbeitrag haben wir darüber hinaus die Möglichkeit Ihnen Leistungen wie das kostenlose Busfahren im südlichen Landkreis Ostallgäu, vergünstigte Stadtführungen sowie ein umfangreiches, vergünstigtes Gästebetreuungsprogramm und Ermäßigungen bei verschiedenen touristischen Einrichtungen bereitszustellen.

Kurbeitragsregelung

für Füssen
PersonengruppeKurbeitrag pro Person / TagGästekarte
Personen ab 16 Jahre 3,00 EURja
Jugendliche von 6 bis 15 Jahre1,50 EURja
Kinder bis 5 Jahrekurbeitragsfreija
Personen mit mind. 50% Behinderung** und deren Begleitperson***1,50 EURja
Personen mit 100% Behinderung** und deren Begleitperson***kurbeitragsfreija
Personen, die sich beruflich in Füssen aufhalten / Geschäftsreisendekurbeitragsfreinein
Stammgäste ab dem 25. kurbeitragspflichtigen Aufenthalt (es zählt 1 Aufenthalt pro Jahr mit mind. 3 aufeinander folgenden Übernachtungen)Stammgäste, die bis einschließlich 30.11.2019 einen Stammgäste-Pass erhalten haben, werden weiterhin ab dem 25. Aufenthalt vom Kurbeitrag befreit (Bestandsschutz). Stammgäste, die ab dem 01.12.2019 anreisen, erhalten einen "Geschenke-Pass", d.h. diese werden ab dem 25. Aufenthalt nicht mehr vom Kurbeitrag befreit, erhalten jedoch weiterhin Ehrungsgeschenke.ja
Teilnehmer von Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB), des Deutschen Curling-Verbandes e.V. (DCV) oder der Deutschen Eislauf-Union e.V. (DEU)****kurbeitragsfreinein
Erziehungsberechtigte von Lehrgangsteilnehmern als deren Begleitpersonen, wenn der Lehrgangsteilnehmer das Alter von 15 Jahren nicht überschritten hat und nicht Mitglied einer Gruppe mit Gruppenbetreuung istkurbeitragsfreinein
Schulklassen, soweit die Reise zu Bildungs- und nicht Erholungszwecken erfolgtKurbeitragsfrei, wenn Antrag bei Füssen Tourismus und Marketing - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen - gestellt wird.nein

* An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet

** Gegen Vorlage des Behindertenausweises

*** Bei Vermerk “Begleitung erforderlich” im Behindertenausweis

**** Kurbeitragsbefreiung nur bei vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) e.V., dem Deutschen Curling-Verband (DCV) e.V. oder der Deutschen Eislauf-Union (DEU) e.V. und im Stadtgebiet Füssen durchgeführten Lehrgängen.

***** Ohne Unterscheidung des Herkunftslandes.

Geschäftsreisende / Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Füssen aufhalten

An Gäste mit beruflichem Aufenthalt, Geschäftsreisende oder Lehrgangsteilnehmer/innen DEB, DCV, DEU, die nicht kurbeitragspflichtig sind, dürfen vom Gastgeber keine Gästekarten ausgegeben werden. Die gültigen Kurbeitragssätze für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper entnehmen Sie bitte der Kurbeitragssatzung.

Kurbeitragssatzung und Ergänzung

Kurbeitragssatzung und 2. Änderung vom 24.9.2024 gültig ab 1. Dezember 2024
Kurbeitragssatzung und 3. Änderung vom 21.11.2024 gültig ab 1. Januar 2025

Infomaterial

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Ein kleiner Prospektstapel