Natürlich zurück zum guten Schlaf
Führst Du auch ein „übermüdetes“ Leben? Hast Du Probleme mit dem Einschlafen? Kannst Du nicht durchschlafen und wirst nachts immer wieder wach? Reihen sich die schlechten Nächte aneinander wie die Termine in Deinem Kalender? Die dreiwöchige, kneippbasierte Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" – eine ambulante Vorsorgeleistung in Kompaktform im Krankheitsfall – in Füssen im Allgäu hilft Dir zurück zu gutem und gesundem Schlaf. Die dreiwöchige Kompaktkur ist kassenärztlich anerkannt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Außerdem konnten Wissenschaftler*innen der Ludwig-Maximilians-Universität München die Wirksamkeit im Rahmen einer Studie bestätigen. Herzstück des Programms ist Sebastian Kneipps Idee von der „Inneren Ordnung“, zentrale Säule seines Naturheilverfahrens.
BETTENRID Podcast
… zur Kompaktkur “Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung”
Mit ausgewählten Schlafspezialist*innen klärt der BETTENRID Podcast alle wichtigen Fragen rund um guten Schlaf, damit Zuhörer*innen schon morgen erholter aufwachen können. In der 27. Folge berichtet Diplom-Psychologe und Seminarleiter Sascha Maurer zur Schlaf-Kompaktkur in Füssen.
Die Kompaktkur
Wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen, können ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten in Betracht kommen. Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in kompakter Form als sogenannte Kompaktkur erbracht werden. Die Kompaktkur ist eine interdisziplinäre ambulante Leistung, die unter ärztlicher Verantwortung koordiniert und nach einem strukturierten Therapiekonzept in Gruppen mit krankheitsspezifischer Ausrichtung durchgeführt wird. Ambulante Vorsorgeleistungen können in der Regel alle drei Jahre beantragt werden und werden bei medizinischer Notwendigkeit von der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Du stellst den Antrag auf Kompaktkur gemeinsam mit Deinem Hausarzt / Deiner Hausärztin bei Deiner Krankenkasse. Da Du Deine Unterbringung selbst organisierst, bist Du außerdem frei in der Wahl Deiner Unterkunft.
Die ambulante Badekur ist seit 21. Juni 2021 von einer Kann-Leistung wieder zu einer Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben worden. Jede*r gesetzlich Krankenversicherte hat damit einen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach § 23 Absatz 2 SGB V.
Nachhaltig verbesserte Schlafqualität
Die dreiwöchige, kneippbasierte Kompaktkur gründet auf der gleichnamigen Studie "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung", durchgeführt von der Ludwig-Maximilians-Universität München und Füssen Tourismus und Marketing. Dank der fundierten Untersuchung konnte im Juli 2018 der Erfolg des Kneipp‘schen Therapiekonzepts im Hinblick auf nicht-organische, lebensstilbedingte Schlafstörungen nachgewiesen werden. Das Programm bewirkte signifikante Verbesserungen bei Schlafqualität, Wohlbefinden, chronischer Stressbelastung und weiteren Zielgrößen, weshalb die Teilnahme an der Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" insbesondere für Personen mit nicht-organischen, lebensstilbedingten Schlafstörungen (ICD-10 F51) geeignet ist.
Mit der Teilnahme an der Kompaktkur werden Dir umfassende Informationen rund um das Thema Schlaf und Schlafstörungen vermittelt sowie die Anleitung zu Lebensstiländerungen mit dem Ziel, eine nachhaltig verbesserte Schlafqualität zu erreichen und damit auch zu einer gesteigerten Lebensqualität beizutragen. Richtig angewendet ist die Kneipp-Therapie ein gut verträgliches Behandlungsverfahren ohne Risiken und Nebenwirkungen, das auch zum Beispiel gut für ältere Menschen geeignet ist. Allerdings sollte eine Kneipp-Therapie nicht bei schweren Infektionen / Erkrankungen oder bei größeren Verletzungen zum Einsatz kommen.
Die Füssener Schlaf-Kompaktkur
Was?
Wann?
Wo?
Wer?
Wie?
Wichtige Informationen
Da die Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" auf einer wissenschaftlichen Studie basiert, bei der ausschließlich Patient*innen mit nicht-organischen, lebensstilbedingten Schlafstörungen (ICD-10 F51) teilnahmen, stellen Personen mit solchen Schlafstörungen die Zielgruppe der Kurmaßnahme dar.
Patient*innen mit organisch bedingten Schlafstörungen, also Schlafstörungen durch andere Erkrankungen, wie zum Beispiel das Atem-Pausen Syndrom (Schlaf-Apnoe), das Syndrom der "Unruhigen Beine" (Restless-Legs), schmerzbedingte Schlafstörungen, Depressionen, etc., profitieren in der Regel nicht von der Füssener Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung".
Ausnahme: Patient*innen, bei denen sowohl organische als auch nicht organische Schlafstörungen bestehen. Beispiel: organische Schlafstörung bei Schlaf-Apnoe-Syndrom (G47.31) + nicht-organisch bedingte Schlafstörungen (G47.2/F51). In diesen Fällen profitieren auch Personen mit organischen Schlafstörungen, sofern die Grunderkrankung haus- oder fachärztlich gut eingestellt wurde und der nicht-organische Anteil des Erkrankungsbildes dennoch fortbesteht.
Bitte sprich in jedem Fall mit Deinem Hausarzt / Deiner Hausärztin über eine mögliche Teilnahme an der Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" sollte insbesondere eine der nachfolgend aufgelisteten Erkrankungen und / oder Medikamente auf Dich zutreffen. Sollte Dein Hausarzt / Deine Hausärztin bei der Empfehlung der Kurmaßnahme unsicher sein, unterstützt Dich das Füssener Kurärzte-Team bei Bedarf gerne telefonisch – sprich uns hierauf bitte an.
Erkrankungen:
- Schlafapnoe Syndrom
- Restless-Legs-Syndrom
- Neurodegenerative Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, Morbus Alzheimer)
- Psychische Erkrankungen
- Schmerzbedingte Schlafstörung
- Sonstige Schlafstörung aufgrund einer organischen Erkrankung
- Alkoholabhängigkeit
Medikamente:
- Verschreibungspflichtige Schlafmittel (nur bei regelmäßiger Einnahme, gelegentliche Einnahme ist möglich)
- Psychopharmaka (nur bei regelmäßiger, höherdosierter Einnahme)
- Psychostimulierende Medikamente (z.B. Amphetamine, Ritalin, …)
- Antiepileptika
- Prednisolon, Dexamethason (niedrige Dosierungen müssen im Einzelfall geprüft werden)
Sonstiges:
- laufende andere Behandlung wegen Schlaflosigkeit
- Arbeiten in Nachtschicht (gerne aber ehemalige Schichtarbeiter)
1. Anspruch:
Jede*r gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur. Ambulante Vorsorgeleistungen können in der Regel alle drei Jahre beantragt werden. Als gesetzlich Versicherte*r kannst Du die Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" im Rahmen von genehmigten ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V beantragen. Da die ambulante Badekur seit 21. Juni 2021 von einer Kann-Leistung wieder zu einer Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben wurde, hat jede*r gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach § 23 Absatz 2 SGB V.
2. Ärztlicher Befund:
Jeder Kurantrag beginnt mit einem Gespräch beim behandelnden Arzt / Ärztin und einer Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Art der Beschwerden rät Dir Dein Arzt / Deine Ärztin zu der Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" (siehe Teilnahmeempfehlungen).
3. Kurantrag:
Gemeinsam mit Deinem Hausarzt / Deiner Hausärztin füllst Du den Antrag auf Genehmigung einer medizinisch notwendigen Kompaktkur aus oder Du nutzt den digitalen Kurantrag des Bayerischen Heilbäderverbands e.V. Als Anlage ist dem Antrag eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt / die Ärztin beizulegen. Diese beiden Unterlagen reichst Du bei Deinem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier kannst Du gemäß Indikation (ICD-10 F51) den Kneippkurort Füssen im Allgäu als Deinen gewünschten Aufenthaltsort angeben.
4. Prüfung:
Der Kurantrag wird durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt / -ärztin geprüft.
5. Genehmigung:
Der zuständige Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle) erteilt die Genehmigung. Bei Genehmigung Deines Kurantrags durch den jeweiligen Kostenträger, melde Dich bitte schnellstmöglich bei uns zurück, da sich die Durchführung der Kompaktkur „Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung“ auf das Erreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl stützt. Im Zuge dessen erhältst Du von uns alle weiteren Teilnehmerinformationen sowie das verbindliche Teilnahmebestätigungsformular. Die Entscheidung für oder gegen die Durchführung der Kompaktkur fällt mit der Anzahl der bei Füssen Tourismus und Marketing eingegangenen unterzeichneten Teilnahmebestätigungsformulare. Die Information, ob die Kompaktkur zu Deinem gewünschten Termin stattfinden kann, erhälst Du wiederum nach Anmeldeschluss vier Wochen vor Kurbeginn von uns.
6. Ablehnung:
Auch wenn die ambulante Kur wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer Ablehnung kommen, zum Beispiel wenn die Wartefrist nicht erfüllt wurde oder die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden. Bei einer Ablehnung des Kurantrages kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
7. Kurort:
Die Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" findet ausschließlich im anerkannten Kurort Füssen im Allgäu statt. Das Programm wird im Therapiezentrum Eggensberger im Füssener Ortsteil Hopfen am See durchgeführt, das über die Abrechnungsberechtigung der Kurleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen verfügt.
8. Durchführung:
Für die Zeit einer ambulanten Vorsorgeleistung muss ein*e Arbeitnehmer*in Urlaub nehmen. Die Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" dauert drei Wochen (21 Tage).
9. Kosten:
Die Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" wird von allen gesetzlichen Krankenkassen als ambulante Vorsorgeleistung in Kompaktform befürwortet. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100 Prozent der Kurarztkosten und der Kosten für die medizinisch-therapeutischen Leistungen sowie 90 Prozent der Kurmittelkosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Deine Eigenbeteiligung liegt bei 10 Prozent an den Kurmittelkosten und 10,00 EUR pro Verordnung. Die Kostenübernahme der Krankenkasse setzt die Teilnahme an allen vorgesehenen Unterrichtsstunden voraus. Erkundige Dich außerdem bei Deinem Kostenträger nach einem Zuschuss für zusätzliche Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurbeitrag.
10. Private Kur:
Als nicht gesetzlich Versicherte*r hast Du die Möglichkeit an der Kompaktkur als private Kur auf Selbstzahlerbasis teilzunehmen. Für die Möglichkeit eines Kostenzuschusses bzw. einer Kostenerstattung wende Dich bitte auf individueller Verhandlungsbasis an Deinen zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung bzw. Beihilfestelle). Bitte kläre mit diesem die notwendigen Formalitäten und stelle dann ggf. den Antrag auf Genehmigung einer medizinisch notwendigen Kompaktkur gemeinsam mit Deinem Hausarzt / -ärztin oder Amtsarzt / -ärztin. Im Falle einer Ablehnung steht es Dir frei – auch als gesetzlich Versicherte*r – an der Kompaktkur auf eigene Kosten, also reiner Selbstzahlerbasis, teilzunehmen. Erkundige Dich bei Füssen Tourismus und Marketing nach den aktuell geltenden Behandlungskosten.
Seminarstruktur:
Die meisten Programmpunkte finden als Gruppenveranstaltungen statt. Bitte beachte, dass nicht alle Leistungen der Kompaktkur für Personen mit eingeschränkter Mobilität uneingeschränkt durchführbar sind.
Unterkunft:
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung sorgst Du eigenständig für Deine Unterkunft und trägst die Kosten hierfür selbst. Du bist frei in der Wahl Deiner Unterkunft. Bitte beachte dabei die geltenden Stornobedingungen des jeweiligen Unterkunftbetriebes. Für die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung bis Anmeldeschluss, sprich bitte direkt Deinen Gastgeber auf Deine Teilnahme an der Kompaktkur "Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung" an.
Die Anwendungen und Seminare finden im Therapiezentrum Eggensberger im Füssener Ortsteil Hopfen am See statt. Wenn Du in einem anderen Ortsteil Füssens untergebracht bist, ist ein eigener PKW von Vorteil, da die Fahrzeiten des ÖPNV nicht auf den Kurplan abgestimmt sind. Für Deine Unterbringung in Füssen im Allgäu empfehlen wir Dir die zertifizierten Gastgeber für den guten und gesunden Schlaf, die sich auf das Thema "besser schlafen" spezialisiert haben. Eine Übersicht aller buchbaren Unterkünfte in Füssen findest Du in unserer Unterkunftssuche.
Datenschutz:
Bei der Kompaktkur „Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung“ werden die Vorschriften über die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz eingehalten. Daten, die seitens Füssen Tourismus und Marketing erhoben werden, werden gemäß Datenschutzgrundverordnung vertraulich behandelt. Hierbei handelt es sich um die Kontaktdaten der Interessent*innen. Für weitere Informationen lese bitte unsere Datenschutzerklärung.
Für die weitere Organisation des genehmigten Kuraufenthalts erfolgt ausschließlich bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl und mit entsprechender Einwilligungserklärung die Weitergabe der Kontaktdaten der Teilnehmer*innen an das Therapiezentrum Eggensberger, Hopfen am See als durchführende, abrechnungsberechtigte Einrichtung. Deine Daten unterliegen dort der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) i.V.m. § 9.
Bei Genehmigung Deines Kurantrags durch den entsprechenden Kostenträger, melde Dich bitte schnellstmöglich bei uns zurück, da sich die Durchführung der Kompaktkur „Gesunder Schlaf durch Innere Ordnung“ auf das Erreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl stützt. Im Zuge dessen erhältst Du von uns alle weiteren Teilnahmeinformationen sowie das verbindliche Teilnahmebestätigungsformular. Die Entscheidung für oder gegen die Durchführung der Kompaktkur fällt mit der Anzahl der bei Füssen Tourismus und Marketing eingegangenen unterzeichneten Teilnahmebestätigungsformulare. Die Information, ob die Kompaktkur zu Deinem gewünschten Termin stattfinden kann, erhälst Du wiederum vier Wochen vor Kurbeginn von uns.
>> Teilnehmerzahl: 5 – 15 Personen
Wir sind für Deine Fragen da!
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